Das Teilliquidationsreglement regelt die Voraussetzungen für eine Teilliquidation (erhebliche Verminderung der Versicherten, Restrukturierungen, Auflösung von Anschlussverträgen) und das Verfahren. Eine allfällige Teilliquidation wird für jedes Vorsorgewerk separat geprüft bzw. durchgeführt.