Die Berechnung basiert auf einem konstanten AHV-Lohn von CHF 85’000, einem Koordinationsabzug von CHF 25’000 und Spar-Skala 7/10/15/18%.
Während der 40-jährigen Laufzeit spart der Arbeitnehmer ein Kapital von CHF 300’000 an.
Seit der Einführung des obligatorischen BVG und bis 2002 war der Mindestzinssatz im Gesetz mit 4% definiert.