Transparenz.

Unser Abstimmungs­verhalten als Aktionäre.

Grundsätze zur Ausübung der Stimmrechte gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV).

Vorsorgeeinrichtungen müssen bei börsenkotierten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Stimmrechte im Interesse der Versicherten ausüben. Bei Avanea erfolgt dies durch die Vermögensverwaltung oder in Ausnahmefällen durch den Geschäftsführer.

Für die Ausübung der Stimmrechte gelten folgende Grundsätze:

Sollten diese Grundsätze nicht eingehalten werden, wird Avanea gegen die Anträge des Verwaltungsrates stimmen.

Die versicherten Personen werden mindestens einmal jährlich in geeigneter Form – im Geschäftsbericht und/oder via Internetseite – über das Stimmverhalten orientiert.

Nachfolgend finden Sie das Stimmverhalten für das vergangene Geschäftsjahr.