Vorsorgeeinrichtungen müssen bei börsenkotierten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Stimmrechte im Interesse der Versicherten ausüben. Bei Avanea erfolgt dies durch die Vermögensverwaltung oder in Ausnahmefällen durch den Geschäftsführer.
Für die Ausübung der Stimmrechte gelten folgende Grundsätze: