Das Organisationsreglement regelt die grundlegenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe und Hilfsorgane der Vorsorgeeinrichtung.

Die Zuteilung von Aufgaben kann auch in anderen Reglementen, insbesondere im Vorsorge- und Anlagereglement, geregelt werden.

Die Verteilung der Zuständigkeiten erfolgt unter Beachtung anerkannter Standards und gesetzlicher Vorgaben.

Das aktuelle Organisationsreglement ist am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.