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Das Organisationsreglement regelt die grundlegenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe und Hilfsorgane der Vorsorgeeinrichtung.
Die Zuteilung von Aufgaben kann auch in anderen Reglementen, insbesondere im Vorsorge- und Anlagereglement, geregelt werden.
Die Verteilung der Zuständigkeiten erfolgt unter Beachtung anerkannter Standards und gesetzlicher Vorgaben.
Das aktuelle Organisationsreglement ist am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.