Der Wechsel des Anlagemodells kann durch einen Beschluss der Personalvorsorgekommission getroffen werden. Hierzu ist ein vom Arbeitnehmervertreter und dem Arbeitgeber unterzeichnetes Protokoll ist erforderlich.
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist einzuhalten. Der Wechsel findet per 1.1. des Folgejahres statt.
Ein Wechsel des Anlagepools verursacht eine Teilliquidation des Vorsorgewerkes. Wir geben Ihnen gerne ergänzende Auskünfte.