Im Vorsorgereglement sind sämtliche Rechte und Pflichten der Versicherten und der Rentenbezüger definiert. Das Vorsorgereglement wird vom Stiftungsrat erlassen. Er kann es im Rahmen des Gesetzes jederzeit anpassen.

Das aktuelle Vorsorgereglement ist seit 1. Januar 2024 gültig.

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, welche mit dem neuen Vorsorgereglement in Kraft getreten sind.