Beim Kauf, Bau oder bei Renovation einer selbstbewohnten Liegenschaft können Sie einen Vorbezug für Wohneigentum tätigen.

Melden Sie sich bitte vorgängig bezüglich der Vorbezugsmöglichkeiten, damit wir Sie über allfällige Einschränkungen und Folgen des Vorbezugs individuell beraten können.