Das Anlagereglement definiert die Grundsätze der Vermögensanlage, die Rahmenbedingungen, die Organisation und die Prozesse der Vermögensverwaltung sowie deren Überwachung.
Es wird vom Stiftungsrat erlassen und deckt folgende Themenbereiche ab:
Wer ist für welche Anlageentscheide zuständig
Welche Anlagestrategie (strategische Asset Allocation), d.h. Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlagekategorien, wird verfolgt
Welche Anlagen sind im Detail zulässig (z.B. Rating-Bestimmungen, Nachhaltigkeitskriterien)
Welche Vergleichsindizes (Benchmarks) kommen zur Anwendung
Wie werden die Aktionärsstimmrechte ausgeübt
Wie wird mit potenziellen Interessenkonflikten umgegangen (Governance)
An wen, wie häufig und mit welchem Inhalt erfolgt die Berichterstattung (Reporting)
Das aktuelle Anlagereglement wurde am 30.5.2019 erlassen.