Das Teilliquidationsreglement regelt die Voraussetzungen für eine Teilliquidation (erhebliche Verminderung der Versicherten, Restrukturierungen, Auflösung von Anschlussverträgen) und das Verfahren. Eine allfällige Teilliquidation wird für jedes Vorsorgewerk separat geprüft bzw. durchgeführt.

Das aktuelle Teilliquidationsreglement ist am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.